THASOS als WEG-Verwalter

Die THASOS-Unternehmensgruppe verwaltet derzeit mehr als 80 Wohnanlagen mit über 1.200 Wohneinheiten mit großen und mittleren Wohneigentümergemeinschaften (WEGs). Wir betreuen Objekte von 20 bis 120 Einheiten im Großraum München-Augsburg. Langjährige Vertragsbeziehungen kennzeichnen die gute, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eigentümern.

Mobile-App und Website für Ihre Verwaltung.

Mit der THASOS APP sowie dem Online-Kundenbereich haben Sie jederzeit die Perfomance des Immobilienbestandes im Blick. Zudem können Sie in Echtzeit den Bearbeitungsstand laufender Aufträge und Projekte nachvollziehen. Dokumente und Schriftverkehr finden Sie ebenfalls mithilfe Ihres verschlüsselten Zugangs.

Der Wert der Immobilie

Die THASOS Unternehmensgruppe verwaltet derzeit mehr als 80 Wohnanlagen mit über 1.000 Wohneinheiten mit großen und mittleren Wohneigentümergemeinschaften (WEGs) in der Region München – Augsburg. Als Hausverwaltung der von uns erbauten Wohnanlagen haben wir nicht nur die Bewirtschaftung einer Immobilie im Blick, sondern rücken auch die Vermögensverwaltung jeder Investition in Immobilien in den Blick. Diese nachhaltige, ganzheitliche Betrachtung im Sinne der Eigentümerinteressen hat das Ziel, den Wert der Immobilie auf lange Sicht zu erhalten und zu steigern.

Mit Fachpersonal aus dem Kaufmännischen, aus dem Recht, aus dem Bau und der Haustechnik decken wir das ganze Spektrum dessen ab, was für die Hausverwaltung wichtig ist. Einen Überblick über die kaufmännischen Leistungen, technischen Dienstleistungen und Zusatzleistungen, die einen Mehrwert für die Wohnungseigentümer darstellen, finden Sie weitergehende Detailinformationen hier:

FAQs

Hausgeldabrechnung – Fristen und Fakten Der Zeitpunkt des Versandes der Jahresabrechnung für Ihr Wohneigentum ist von vielen Einzelfaktoren abhängig.

  1. Wann erhalten wir die Abrechnung des Versorgungsunternehmens (Energie, Strom, Wasser, Kanal)
  2. Wie zuverlässig konnte das mit der Heizkostenabrechnung beauftragte Unternehmen die Ablesung am Ende des Abrechnungsjahres durchführen (Wenn kein Funksystem vorhanden: Anwesenheit der Bewohner erforderlich)?
  3. Wie schnell erstellt das Unternehmen die Heizkostenabrechnung?
  4. Die Verwaltung benötigt für die Jahresabrechnung ebenfalls einen gewissen Zeitrahmen.
  5. Vorbereitung der Hausverwaltung der Tagesordnung, Termin, Raum für ETV.
  6. Prüftermin mit dem Verwaltungsbeirat.
zu Ihrer Information:

Die Jahresabrechnung ist für den Steuerabgabetermin 31.05./30.07. unerheblich, weil die Abrechnungserstellung im 1. HJ nach Abrechnungszeitrum legitim ist. Hierüber gibt es gefasste Urteile. Der § 35 (a) EStG ist hiervon nicht betroffen. Die HV hat in der Regel innerhalb 6 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes Zeit zur Erstellung. Die Fristen sind nicht starr!

Ihre Wohnung ist verkauft, aber die Verpflichtung gegenüber der Gemeinschaft bleibt bestehen. Der im Grundbuch eingetragene Wohnungseigentümer ist gegenüber der Eigentümergemeinschaft verpflichtende Schuldner der Hausgeldforderung. Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch ist maßgebend. Die HV hat hierüber keine Recherchepficht. Der Verkäufer bleibt Hausgeldschuldner bis der Termin der Lasten/Nutzeneintragung der HV mitgeteilt wird.

Diese Informationen betreffen die Rechtslage und die Handhabung der Jahresabrechnung für Ihr neu erworbenes Wohnungseigentum im Falle eines Eigentümerwechsels. Die Jahresabrechnung ist objektbezogen und wird nicht gesplittet. Eine etwaige notarielle Vereinbarung betrifft nicht die WEG. Zahlungsverpflichtet ist immer der im Grundbuch eingetragene Eigentümer, damit sind Wohngeldvorauszahlungen von demjenigen zu leisten, der zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Dies gilt grundsätzlich für alle Zahlungsverpflichtungen, egal ob sie als Sonderumlage, laufendes Wohngeld oder Abrechnungsspitze fällig wird.

Gerade in der Übergangszeit, aber vor allem auch bei zweistelligen Minustemperaturen im Außenbereich erreichen uns häufig die Anrufe unserer Kunden zu diesem Thema. Die Heizanlage Ihrer Wohnanlage ist von geschulten Fachleuten richtig eingestellt worden. Die Vorlauftemperatur wird so eingestellt, dass in den Räumen eine Mindesttemperatur von 20 Grad Celsius erreicht wird. Gemessen wird die Temperatur in der Raummitte auf ca. einem Meter Höhe.

Außerdem sollten Sie folgendes beachten:
  • Ihre Heizung hat eine Außentemperatursteuerung und Übergangszeiteinstellung?
  • Haben Sie einen feststehenden Ventilstift?
  • Wo befinden sich die Heizkörper? Wurde etwas verändert? (Türen ausgebaut; lange dicke Vorhänge; Eckbänke etc.)

BEMERKUNG: Ein kalter Heizkörper ist kein Mangel (Funktion Thermostat)

Im Zusammenhang mit der Hausordnung bestehen in der Praxis häufig Missverständnisse über die Handhabung. Mit dieser Zusammenstellung informieren wir Sie über die Fakten zum Thema „Hausordnung“. Der Verwalter darf nur in der Sache an die mutmaßlichen Verursacher appellieren. Er hat keine Abmahn- bzw. Klagebefugnis. (BGB § 1004). Der Verwalter kann in der Eigentümerversammlung einen Vorschlag zur Hausordnung unterbreiten und die dann beschließen lassen. Über weitergehende Maßnahmen mussein Beschlussantrag gestellt werden

Das WEG § 22 (1) sagt zu „baulichen Änderungen“: „Bauliche Veränderungen und Aufwendungen, die über die ordnungsgemäße Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, können beschlossen oder verlangt werden, wenn jeder Wohnungseigentümer zustimmt, dessen Rechte durch die Maßnahmen über das in § 14 Nr. 1 bestimmte Maß beeinträchtigt werden.

Bei Wasserschäden, die durch Gebäudetechnik entstehen, sind Ihre Einrichtungsgegenstände im Allgemeinen nicht mit versichert. Schäden dieser Art werden durch eine – von Ihnen – privat abgeschlossene Hausratversicherung abgedeckt. Der Abschluss einer privaten Hausratver- sicherung ist daher unbedingt empfehlenswert, jedoch nicht verpflichtend (ausgenommen, dies ist mietvertraglich vereinbart). Die HV übernimmt keine Regulierung bei Schäden im Sondereigentum. Die Wohnungseigentumsgemeinschaft haftet nur bei Verschulden!

Mit Ihrem Anruf wünschen Sie eine schnelle Reaktion. Bitte beachten Sie, dass diese mit der richtigen Wahl des Ansprechpartners häufig zeitnah erfolgen kann. Folgender „Notfallplan“ hilft weiter:

GEFAHR FÜR LEIB UND LEBEN – FEUERWEHR/RETTUNGSDIENST TEL. 112 · POLIZEI TEL. 110

AUFSCHIEBBARER FALL (ROHRBRUCH, HEIZUNGSAUSFALL ETC.) – HAUSMEISTER (AUSHANG TREPPENHAUS)

UNAUFSCHIEBBARER FALL (ROHRBRUCH, HEIZUNSGAUSFALL ETC.) – THASOS HAUSVERWALTUNG TEL. 0821 90 760 90

EMAIL: INFO@THASOS.DE

UNAUFSCHIEBBARE FÄLLE SIND:
– Aufzugsstillstand
– Akute Schäden wegen Rohrbruch
– Brandschäden
– Heizungsausfall etc.

WEG-Leitung: Maximilian Stipp & Udo Herbig

Aktuelle Referenzen

Referenzen einiger von uns betreuten Liegenschaften als WEG-Verwalter

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